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Rheinland-Pfalz testet aktuell die Ausstattung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mit Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) zur Gefahrenabwehr.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur Verbesserung der Ausstattung und der Eigensicherung ausdrücklich. Die Überlegungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten stellen aus unserer Sicht einen nachvollziehbaren Schritt zur weiteren Stärkung der Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften dar.

Die Anforderungen an Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zunehmende Aggressionen, eine spürbare Verrohung im gesellschaftlichen Umgang und komplexere Einsatzlagen erfordern zeitgemäße, verhältnismäßige und praxisgerechte Einsatzmittel. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen Schutzausstattung ist daher ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte.

Im Rahmen eines fachlichen Austauschs wurde dem Bundesverband im April 2025 ein aktuelles Distanz-Elektroimpulsgerät vorgestellt. Dabei bestand die Möglichkeit, sich unter kontrollierten Bedingungen einen realistischen Eindruck von Wirkweise und Einsatzmöglichkeiten zu verschaffen. Der Austausch diente ausschließlich der fachlichen Information und Einordnung möglicher Einsatzmittel.

Das Land Rheinland-Pfalz plant nun im Rahmen einer Pilotphase den Einsatz entsprechender Geräte. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung mobiler Einsatzteams an den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken, die bei besonders konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz wird die Pilotphase fachlich begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in die bundesweite Diskussion einbringen. Verbesserungen in der Ausstattung dienen keinem Selbstzweck, sondern tragen zur Sicherheit von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besuchenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei.

Tumulte im Landgericht Düsseldorf – Justizwachtmeister verletzt

Am Landgericht Düsseldorf ist es am 14. Januar 2026 zu einem schweren Sicherheitsvorfall gekommen. Nach einer Zeugenaussage in einem laufenden Strafverfahren ist die Situation auf einem Gerichtsflur eskaliert. Zwischen zwei Personengruppen kam es zu heftigen, tumultartigen Auseinandersetzungen, an denen sich rund 25 Personen beteiligten.

Mehrere Justizwachtmeister griffen sofort ein, um die Lage zu beruhigen und die Gruppen zu trennen. Dabei wurden nach ersten Erkenntnissen mehrere Kolleginnen und Kollegen verletzt. Die Polizei musste mit einem größeren Aufgebot hinzugezogen werden, trennte die Beteiligten und nahm eine Person in Gewahrsam. Eine weitere Person musste medizinisch versorgt werden. Die laufende Verhandlung wurde infolge der Ereignisse abgebrochen und vertagt.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister wünscht den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine schnelle und vollständige Genesung. Unsere Gedanken sind bei allen Einsatzkräften, die an diesem Tag unter schwierigen Bedingungen für Sicherheit und Ordnung gesorgt haben.

Der Vorfall macht erneut deutlich, welchen Risiken Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im täglichen Dienst ausgesetzt sind. Gewalt an Gerichten richtet sich nicht nur gegen einzelne Personen, sondern gegen den Rechtsstaat insgesamt. Der Bundesverband spricht sich daher klar und unmissverständlich gegen jede Form von Gewalt gegenüber Einsatzkräften aus. Angriffe auf diejenigen, die für einen sicheren und geordneten Ablauf von Gerichtsverfahren sorgen, sind in keiner Weise hinnehmbar.

Wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck für den Schutz, eine angemessene Ausstattung und die Wertschätzung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister einsetzen.