Bundesverband

Steinwürfe auf das Verwaltungsgericht Lüneburg: Warum Sicherheit an Gerichten kein Nebenschauplatz ist

Am vergangenen Donnerstag hat ein 45-jähriger Mann in den frühen Mittagsstunden mit mitgebrachten Steinen 18 Fensterscheiben am Verwaltungsgericht Lüneburg eingeworfen oder erheblich beschädigt. Ein Mitarbeiter des Gerichts wurde dabei nur knapp von einem Stein oder einer zerspringenden Scheibe verfehlt. Der Sachschaden liegt bei gut 5.000 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie schnell aus einer angespannten Situation eine konkrete Gefahr für Menschen werden kann. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind eben keine gewöhnlichen Verwaltungsgebäude. Hier werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Leben von Menschen eingreifen. Unterschiedliche Interessen treffen aufeinander, Emotionen können hochkochen und Wut, Enttäuschung oder Verzweiflung können sich entladen.

Dass in Lüneburg niemand ernsthaft verletzt wurde, ist ein glücklicher Umstand. Darauf dürfen wir uns aber nicht verlassen. Sicherheit an Gerichten darf deshalb weder als lästige Pflichtaufgabe noch als Kostenfaktor betrachtet werden, bei dem zuerst gespart wird.

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister tragen jeden Tag wesentlich dazu bei, Gerichte und Staatsanwaltschaften sicher zu halten. Sie führen Eingangskontrollen durch und sorgen dafür, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände möglichst gar nicht erst in die Gebäude gelangen. Sie erkennen angespannte Situationen, reagieren auf Konflikte und greifen ein, wenn eine Lage zu eskalieren droht. Häufig sind sie die Ersten, die in solchen Situationen handeln müssen.

Vieles davon geschieht im Hintergrund und wird kaum wahrgenommen. Gerade das ist häufig ein Zeichen dafür, dass die Sicherheitsmaßnahmen funktionieren.

Der Vorfall in Lüneburg macht aber auch deutlich, dass Gefahren nicht erst hinter der Eingangstür beginnen. Sicherheit in der Justiz muss umfassend gedacht werden. Dazu gehören die Sicherung der Gebäude und Außenbereiche ebenso wie verlässliche Eingangskontrollen und gut ausgebildetes Personal, das im Ernstfall schnell und professionell handeln kann.

Als Bundesverband der Justizwachtmeister e. V. fordern wir deshalb eine flächendeckende und verlässliche personelle Ausstattung des Justizwachtmeisterdienstes, eine zeitgemäße Ausrüstung und Ausbildung sowie die politische Anerkennung, dass Sicherheit in der Justiz eine dauerhafte Aufgabe ist.

Wir dürfen nicht immer erst nach einem Vorfall darüber sprechen, wie wichtig Sicherheit an unseren Gerichten ist.

Unseren Kolleginnen und Kollegen am Verwaltungsgericht Lüneburg gilt unsere Solidarität.

Bundesverband der Justizwachtmeister e. V.

Urteilsverkündung eskaliert im Landgericht Essen

Eine Urteilsverkündung am Landgericht Essen ist am 8. Juli 2026 eskaliert. Während der Verkündung kam es zu lautstarken Zwischenrufen. Beim Abführen soll ein 16-jähriger Angeklagter den Richtern mit dem Tod gedroht haben. Kurz darauf kollabierten zwei Angeklagte, sodass Rettungskräfte alarmiert werden mussten.

Der Vorfall verdeutlicht erneut, welchen Herausforderungen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister täglich begegnen. Sie müssen in Sekunden auf Bedrohungen, medizinische Notfälle und eskalierende Situationen reagieren und sorgen dabei für die Sicherheit aller Verfahrensbeteiligten.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister fordert deshalb weiterhin eine personell und sachlich gut ausgestattete Justiz. Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis professioneller Vorbereitung, qualifizierter Ausbildung und ausreichender personeller Ressourcen.

Bundesverband zu Gast beim Sommerfest des Deutschen Richterbundes in Berlin

Am Donnerstag, den 25. Juni 2026, nahm der Vorstand des Bundesverbandes der Justizwachtmeister am Sommerfest des Deutschen Richterbundes (DRB) im Haus des Rechts in Berlin teil.

Zu den Ehrengästen zählte unter anderem Frau Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Darüber hinaus nahmen weitere Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Justiz teil, darunter Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses.

Für unseren Bundesverband war die Veranstaltung eine wertvolle Gelegenheit, den Justizwachtmeisterdienst stärker in den Fokus zu rücken und wichtige Kontakte zu pflegen. In zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Justiz und Verbänden stand insbesondere die Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften im Mittelpunkt.  Wir haben deutlich gemacht, welchen unverzichtbaren Beitrag Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister täglich zum Schutz von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besucherinnen und Besuchern leisten. Gleichzeitig haben wir für eine stärkere personelle Ausstattung, bessere Rahmenbedingungen und eine angemessene Anerkennung unseres Berufsbildes geworben.

Der offene und konstruktive Austausch hat erneut gezeigt, wie wichtig der direkte Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern ist. Wir bedanken uns herzlich beim Deutschen Richterbund für die Einladung und die gelungene Veranstaltung und freuen uns darauf, die geknüpften Kontakte und begonnenen Gespräche weiter zu vertiefen.

Wenn der Saal geräumt wird, wer steht eigentlich dazwischen?

Am Landgericht Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen mehrere junge Männer, denen unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen wird. Anlass ist ein brutaler Gruppenangriff im August 2025, bei dem mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden. Es gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Bemerkenswert ist, was sich am Rande der Hauptverhandlung abspielte, der Vorsitzende Richter ließ den Zuschauerraum räumen. Zuvor war der Staatsanwalt nach eigener Schilderung aus dem Publikum heraus mehrfach beleidigt und bedroht worden. Er sprach von einer „Verrohung der Sitten” und machte deutlich, dass er sich davon nicht einschüchtern lasse.

Genau an dieser Stelle wird ein Berufsstand sichtbar, über den in der Berichterstattung meist kein Wort verloren wird: der Justizwachtmeisterdienst. Eine Saalräumung ist keine Geste, sie ist ein körperlicher, oft riskanter Vorgang. Anordnen mag sie das Gericht. Durchsetzen müssen sie andere, die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die in aufgeheizten Verfahren zwischen verfeindeten Gruppen, aggressiven Besuchern und gefährdeten Verfahrensbeteiligten stehen.

Sie sind es, die Sicherheitskontrollen am Eingang durchführen, Stimmungen im Saal frühzeitig erkennen, eskalierende Situationen entschärfen und im Ernstfall eingreifen,  bevor aus Beleidigungen Übergriffe werden. Dass ein Prozess wie in Dortmund überhaupt geordnet stattfinden kann, ist auch ihr Verdienst.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. weist seit Langem darauf hin: Die Bedrohungslage in deutschen Gerichten nimmt zu. Beleidigungen, Drohungen und Gewalt gegen Justizangehörige sind keine Einzelfälle mehr. Wer den Rechtsstaat im Saal schützt, braucht dafür eine angemessene personelle Ausstattung, eine fundierte Aus- und Fortbildung sowie eine Wertschätzung, die sich auch in der Besoldung niederschlägt.

Sicherheit im Gerichtssaal entsteht nicht von selbst. Sie wird täglich von Menschen hergestellt, die dabei selten genannt werden. Es ist Zeit, das zu ändern.

Angriff am Landgericht Hanau: Wenn Bedienstete den Rechtsstaat mit dem eigenen Körper schützen

Am Landgericht Hanau ist es am 20 Mai 2026 während einer Urteilsverkündung zu einem schweren Gewaltausbruch gekommen. Ein bereits einschlägig vorbestrafter, zu Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilter Angeklagter griff, trotz angelegter Handfesseln, die Staatsanwältin an und schlug ihr auf den Kopf. Sie erlitt unter anderem eine Schädelprellung und eine Verletzung der Halswirbelsäule. Zwei Justizwachtmeister wurden bei dem Einsatz ebenfalls verletzt.

Entscheidend ist, was die Berichterstattung teilweise unterschlägt.  Die vier eingesetzten Justizwachtmeister haben sofort und entschlossen gehandelt. Einer von ihnen brachte den Angreifer mit einem Haltegriff zu Boden und beendete so die Attacke. Dass die Lage nicht weiter eskalierte,  obwohl zeitgleich Angehörige des Angeklagten in den nicht, öffentlichen Bereich des Saals drängten, ist allein dem schnellen und körperlichen Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen zu verdanken.

Der Bundesverband  spricht den verletzten Beschäftigten seine volle Solidarität und Genesungswünsche aus. Unser Dank gilt den Bediensteten, die ihre eigene Gesundheit eingesetzt haben, um eine Kollegin zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern.

Der hessische Justizminister hat erklärt: „Wer Justizmitarbeiter angreift, greift den Rechtsstaat an.” Diesem Satz stimmen wir ausdrücklich zu, und wir nehmen die Politik beim Wort. Denn aus dieser Erkenntnis muss endlich Handeln folgen. Der Vorfall in Hanau ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer strukturellen Gefährdungslage, der die Justizwachtmeister in ganz Deutschland täglich ausgesetzt sind.

Wir fordern daher:

• Eine ausreichende Personaldecke pro Risikoverhandlung,  damit Eskalationen nicht nur beendet, sondern von vornherein beherrscht werden können.

• Moderne Schutz- und Einsatzausstattung sowie regelmäßige, einsatznahe Aus- und Fortbildung für den Umgang mit Gewaltsituationen.

• Die angemessene statusrechtliche Anerkennung des Justizwachtmeisterdienstes. Wer den Rechtsstaat im wörtlichen Sinne mit dem eigenen Körper verteidigt, verdient eine Eingruppierung und Wertschätzung, die dieser Verantwortung entspricht.

Hanau zeigt: Der Justizwachtmeisterdienst ist die letzte und oft einzige physische Schutzlinie im Gerichtssaal. Anerkennung in Sonntagsreden reicht nicht. Sie muss sich in Personal, Ausstattung und Besoldung niederschlagen.

Vorstandssitzung und Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V. 2026 in Bayern

Vom 11. bis 13. Mai 2026 fand die Vorstandssitzung sowie die Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V. in Augsburg statt.

Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet kamen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsthemen des Justizwachtmeisterdienstes auszutauschen.

Die drei Tage waren geprägt von intensiven Gesprächen, fachlichem Austausch und vielen wertvollen Begegnungen. Besonders die Vorträge und Beiträge des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie der Polizeiinspektion Schwaben Nord sorgten für spannende Einblicke. Themen wie Nachwuchsgewinnung, aktuelle Herausforderungen im Dienstalltag sowie die behördenübergreifende Zusammenarbeit standen dabei besonders im Fokus.

Ein besonderer Dank gilt zudem der Behördenleitung des Landgerichts Augsburg für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Unterstützung vor Ort.

Vor allem aber möchten wir unseren bayerischen Kolleginnen und Kollegen des Justizwachtmeisterdienstes danken. Die Gastfreundschaft, die hervorragende Organisation und das abwechslungsreiche Rahmenprogramm haben diese Bundesversammlung zu etwas ganz Besonderem gemacht. Während der gesamten Veranstaltung war spürbar, mit wie viel Engagement, Herzlichkeit und Professionalität die Veranstaltung vorbereitet und begleitet wurde. Wir haben uns in Bayern jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt.

Die Bundesversammlung 2026 wird vielen von uns noch lange in Erinnerung bleiben. Wir nehmen zahlreiche neue Eindrücke, Ideen und Perspektiven mit nach Hause und freuen uns bereits jetzt auf das Wiedersehen im Jahr 2027 in Mainz.

Gewalteskalation vor Berliner Gerichtsgebäude zeigt zunehmende Sicherheitsprobleme an deutschen Gerichten

Foto: A. Savin / Wikimedia Commons – Lizenz Free Art License

Kriminalgericht Moabit – Foto: A. Savin / Wikimedia Commons – Free Art License

Ein gewaltsamer Zwischenfall vor dem Berliner Kriminalgericht Moabit hat erneut gezeigt, vor welchen Herausforderungen die Justiz und insbesondere der Justizwachtmeisterdienst inzwischen immer häufiger stehen.

Solche Ereignisse zeigen deutlich, dass Gerichte längst nicht mehr nur Orte juristischer Auseinandersetzungen sind. Immer häufiger kommt es im Umfeld von Gerichtsverhandlungen zu emotional aufgeladenen Situationen, die in Aggression oder Gewalt umschlagen können. Der Vorfall ereignete sich während einer Verhandlungspause. Im Kriminalgericht schrillte daraufhin der Alarm, Justizwachtmeister eilten zum Eingangsbereich. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde das Gebäude vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen und laufende Prozesse mussten unterbrochen werden. Nach Angaben der Polizei spielte sich die eigentliche Auseinandersetzung jedoch vor dem Gebäude ab, allerdings unmittelbar im Eingangsbereich.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Justizwachtmeister handelt es sich dabei keineswegs um einen Einzelfall. Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bundesländern berichten seit längerer Zeit von einer zunehmenden Aggressivität im Umfeld von Gerichten. Bedrohungen, körperliche Übergriffe und eskalierende Konflikte gehören vielerorts immer häufiger zum Arbeitsalltag.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister sieht in solchen Vorfällen ein klares Signal, dass der Sicherheitsaspekt in der Justiz weiter gestärkt werden muss. Dazu gehören eine ausreichende personelle Ausstattung, moderne Einsatzmittel sowie eine kontinuierliche Aus und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen.

Die Sicherheit in Gerichten ist eine zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Der Justizwachtmeisterdienst leistet hierzu jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag.

 

 

Austausch auf Vorstandsebene in Bremen

Am 27.02.2026 war der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes bei der Vorstandssitzung des Landesverbandes des Justizwachmeisterdienstes Bremen zu Gast.

Im Mittelpunkt standen die Themen, die uns alle aktuell beschäftigen: Aus und Fortbildung, Ausstattung, Führungsaufgaben sowie OTS. Wir haben offen gesprochen, Probleme klar benannt und ehrlich diskutiert, wo wir nachschärfen müssen.

Ein großes Thema war außerdem das diesjährige 75 jährige Bestehen des Landesverbandes des Justizwachmeisterdienstes Bremen. Das Jubiläum ist ein guter Moment, um zurückzublicken, das Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen zu würdigen und gleichzeitig den Blick nach vorn zu richten.

Vielen Dank für die Einladung und den konstruktiven Austausch. Der direkte Dialog zwischen Bundes und Landesebene bleibt entscheidend, wenn wir unsere Interessen geschlossen und wirksam vertreten wollen.

Gewaltausbruch vor dem Amtsgericht Unna – klare Haltung des Bundesverbandes

Am 5. Februar ist es vor dem Amtsgericht Unna im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht zu massiven Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppen gekommen. Bereits vor Beginn der Verhandlung hatten sich zahlreiche Angehörige und Bekannte vor dem Gerichtsgebäude versammelt.

Nach ersten Spannungen und einem polizeilichen Einschreiten schien sich die Lage zunächst zu beruhigen. Wenig später eskalierte die Situation jedoch erneut. Nach Angaben der Polizei kamen dabei auch Hieb- und Stoßwaffen sowie weitere Gegenstände zum Einsatz. Mehrere Personen wurden verletzt, eine davon schwer. Polizei und Feuerwehr waren mit einem größeren Aufgebot vor Ort.

Was in diesem Zusammenhang deutlich gesagt werden muss,  die Kolleginnen und Kollegen der Wachtmeisterei haben besonnen und professionell reagiert. Sie sind deeskalierend dazwischengegangen und haben damit Schlimmeres verhindert. Als Bundesverband der Justizwachtmeister beziehen wir hier klar Stellung. Gewalt gegen Einsatzkräfte  sind inakzeptabel. Wer diejenigen angreift, die tagtäglich für Sicherheit und einen geordneten Ablauf in unseren Gerichten sorgen, greift den Rechtsstaat selbst an.

Gerichte sind Orte der rechtlichen Klärung, nicht Schauplätze von Gewalt. Emotionen mögen in Verfahren hochkochen, doch körperliche Auseinandersetzungen und bewaffnete Angriffe überschreiten jede Grenze.

Die Ereignisse in Unna zeigen erneut, wie wichtig funktionierende Sicherheitskonzepte, konsequente Zugangskontrollen und eine ausreichende personelle Ausstattung sind. Sicherheit ist keine Nebensache, sondern Voraussetzung dafür, dass Justiz überhaupt arbeiten kann. Dass für den nächsten Termin erhöhte Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind, ist folgerichtig.

Wir stehen solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen vor Ort sowie aller Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr. Gewalt darf niemals Mittel der Auseinandersetzung sein, weder vor noch in unseren Gerichten.

Beste kollegiale Grüße

Der Vorstand

Rheinland-Pfalz testet aktuell die Ausstattung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mit Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) zur Gefahrenabwehr.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur Verbesserung der Ausstattung und der Eigensicherung ausdrücklich. Die Überlegungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten stellen aus unserer Sicht einen nachvollziehbaren Schritt zur weiteren Stärkung der Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften dar.

Die Anforderungen an Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zunehmende Aggressionen, eine spürbare Verrohung im gesellschaftlichen Umgang und komplexere Einsatzlagen erfordern zeitgemäße, verhältnismäßige und praxisgerechte Einsatzmittel. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen Schutzausstattung ist daher ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte.

Im Rahmen eines fachlichen Austauschs wurde dem Bundesverband im April 2025 ein aktuelles Distanz-Elektroimpulsgerät vorgestellt. Dabei bestand die Möglichkeit, sich unter kontrollierten Bedingungen einen realistischen Eindruck von Wirkweise und Einsatzmöglichkeiten zu verschaffen. Der Austausch diente ausschließlich der fachlichen Information und Einordnung möglicher Einsatzmittel.

Das Land Rheinland-Pfalz plant nun im Rahmen einer Pilotphase den Einsatz entsprechender Geräte. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung mobiler Einsatzteams an den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken, die bei besonders konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz wird die Pilotphase fachlich begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in die bundesweite Diskussion einbringen. Verbesserungen in der Ausstattung dienen keinem Selbstzweck, sondern tragen zur Sicherheit von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besuchenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei.