Monatsarchiv 28. Februar 2026

Austausch auf Vorstandsebene in Bremen

Am 27.02.2026 war der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes bei der Vorstandssitzung des Landesverbandes des Justizwachmeisterdienstes Bremen zu Gast.

Im Mittelpunkt standen die Themen, die uns alle aktuell beschäftigen: Aus und Fortbildung, Ausstattung, Führungsaufgaben sowie OTS. Wir haben offen gesprochen, Probleme klar benannt und ehrlich diskutiert, wo wir nachschärfen müssen.

Ein großes Thema war außerdem das diesjährige 75 jährige Bestehen des Landesverbandes des Justizwachmeisterdienstes Bremen. Das Jubiläum ist ein guter Moment, um zurückzublicken, das Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen zu würdigen und gleichzeitig den Blick nach vorn zu richten.

Vielen Dank für die Einladung und den konstruktiven Austausch. Der direkte Dialog zwischen Bundes und Landesebene bleibt entscheidend, wenn wir unsere Interessen geschlossen und wirksam vertreten wollen.

Gewaltausbruch vor dem Amtsgericht Unna – klare Haltung des Bundesverbandes

Am 5. Februar ist es vor dem Amtsgericht Unna im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht zu massiven Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppen gekommen. Bereits vor Beginn der Verhandlung hatten sich zahlreiche Angehörige und Bekannte vor dem Gerichtsgebäude versammelt.

Nach ersten Spannungen und einem polizeilichen Einschreiten schien sich die Lage zunächst zu beruhigen. Wenig später eskalierte die Situation jedoch erneut. Nach Angaben der Polizei kamen dabei auch Hieb- und Stoßwaffen sowie weitere Gegenstände zum Einsatz. Mehrere Personen wurden verletzt, eine davon schwer. Polizei und Feuerwehr waren mit einem größeren Aufgebot vor Ort.

Was in diesem Zusammenhang deutlich gesagt werden muss,  die Kolleginnen und Kollegen der Wachtmeisterei haben besonnen und professionell reagiert. Sie sind deeskalierend dazwischengegangen und haben damit Schlimmeres verhindert. Als Bundesverband der Justizwachtmeister beziehen wir hier klar Stellung. Gewalt gegen Einsatzkräfte  sind inakzeptabel. Wer diejenigen angreift, die tagtäglich für Sicherheit und einen geordneten Ablauf in unseren Gerichten sorgen, greift den Rechtsstaat selbst an.

Gerichte sind Orte der rechtlichen Klärung, nicht Schauplätze von Gewalt. Emotionen mögen in Verfahren hochkochen, doch körperliche Auseinandersetzungen und bewaffnete Angriffe überschreiten jede Grenze.

Die Ereignisse in Unna zeigen erneut, wie wichtig funktionierende Sicherheitskonzepte, konsequente Zugangskontrollen und eine ausreichende personelle Ausstattung sind. Sicherheit ist keine Nebensache, sondern Voraussetzung dafür, dass Justiz überhaupt arbeiten kann. Dass für den nächsten Termin erhöhte Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind, ist folgerichtig.

Wir stehen solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen vor Ort sowie aller Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr. Gewalt darf niemals Mittel der Auseinandersetzung sein, weder vor noch in unseren Gerichten.

Beste kollegiale Grüße

Der Vorstand

Rheinland-Pfalz testet aktuell die Ausstattung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mit Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) zur Gefahrenabwehr.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur Verbesserung der Ausstattung und der Eigensicherung ausdrücklich. Die Überlegungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten stellen aus unserer Sicht einen nachvollziehbaren Schritt zur weiteren Stärkung der Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften dar.

Die Anforderungen an Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zunehmende Aggressionen, eine spürbare Verrohung im gesellschaftlichen Umgang und komplexere Einsatzlagen erfordern zeitgemäße, verhältnismäßige und praxisgerechte Einsatzmittel. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen Schutzausstattung ist daher ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte.

Im Rahmen eines fachlichen Austauschs wurde dem Bundesverband im April 2025 ein aktuelles Distanz-Elektroimpulsgerät vorgestellt. Dabei bestand die Möglichkeit, sich unter kontrollierten Bedingungen einen realistischen Eindruck von Wirkweise und Einsatzmöglichkeiten zu verschaffen. Der Austausch diente ausschließlich der fachlichen Information und Einordnung möglicher Einsatzmittel.

Das Land Rheinland-Pfalz plant nun im Rahmen einer Pilotphase den Einsatz entsprechender Geräte. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung mobiler Einsatzteams an den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken, die bei besonders konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz wird die Pilotphase fachlich begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in die bundesweite Diskussion einbringen. Verbesserungen in der Ausstattung dienen keinem Selbstzweck, sondern tragen zur Sicherheit von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besuchenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei.